Ab 2018: 8.33 kHz für alle Luftfahrzeuge

Wie der DAeC heute mitteilt, wird die Einführung des 8.33-kHz-Frequenzabstandes alle Luftfahrzeuge in allen Lufträume betreffen. Eurocontrol hat ein Faltblatt mit geplanten Übergangsbestimmungen und Terminen herausgegeben, welches >>hier<< heruntergeladen werden kann. Der Beginn für die offizielle Kommentierung der „Implementing Rule“ ist für Anfang Dezember vorgesehen. Nach den zu erwartenden Vorgaben der Europäischen Kommission gilt, dass ab 1. Januar 2018 jeglicher Luftverkehrsteilnehmer in der Lage sein muss, die Frequenzen mit 8.33 kHz Abstand zu nutzen. Dies gilt für alle Luftraume, auch unter FL195. Bodenstationen mit festen Frequenzen, die ja keine Luftverkehrsteilnehmer sind, dürfen auch nach dem Stichtag weiter im 25 kHz Raster arbeiten. Dies gilt zum Beispiel für Verfolger und Rückholer. Neuzuzulassende Luftfahrzeuge müssen bereits ab 01.01.2012 mit 8.33 kHz Geräten ausgerüstet werden, es dürfen auch nur noch 8.33 kHz fähige Geräte in den Handel gebracht werden.

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